PPWR Artikel 5

Warum sichere Materialien für die Zukunft der Verpackungen wichtig sind

Von Maelenn Ravard van Hees, Managerin für Nachhaltigkeit und Regulierungsfragen bei TotalEnergies Corbion

Wenn von nachhaltigen Verpackungen die Rede ist, dreht sich das Gespräch oft um Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil oder die Reduzierung von CO₂-Emissionen. Diese Themen sind wichtig, doch die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) erinnert uns an einen weiteren wesentlichen Grundsatz: Verpackungen müssen auch sicher sein.

Eine der ersten Anforderungen der PPWR, die ab dem 12. August 2026 in der gesamten Europäischen Union gelten wird, ist Artikel 5, der sich auf bedenkliche Stoffe in Verpackungsmaterialien konzentriert. Einfach ausgedrückt zielt die Verordnung darauf ab, Stoffe zu reduzieren, die die menschliche Gesundheit – insbesondere bei Anwendungen mit Lebensmittelkontakt –, die Umwelt oder die Qualität von Recyclingmaterialien beeinträchtigen könnten.

Eine echte Kreislaufwirtschaft hängt von Materialien ab, die sicher gesammelt, recycelt und wiederverwendet werden können. Gelangen unerwünschte Stoffe in den Recyclingkreislauf, können sie die Qualität und die zukünftige Verwendbarkeit von recycelten Materialien beeinträchtigen. Deshalb wird die Materialsicherheit zu einem grundlegenden Bestandteil nachhaltigen Verpackungsdesigns.

Für Markeninhaber und Verpackungshersteller bedeutet dies, dass es bei der Materialauswahl nicht mehr nur um Leistung und Optik geht. Es geht auch darum, die Einhaltung sich weiterentwickelnder Vorschriften nachzuweisen und den Verbrauchern Vertrauen in die Sicherheit der Produkte zu vermitteln, die sie täglich nutzen.

Wir bei TotalEnergies Corbion begrüßen diese Entwicklung. Unser Biokunststoff Luminy® PLA wurde mit einem starken Fokus auf Produktsicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften entwickelt. Luminy® PLA enthält weder absichtlich Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder sechswertiges Chrom noch PFAS. Zusätzlich zu den Überprüfungen der Rezeptur haben analytische Tests die Einhaltung der in Artikel 5 der PPWR festgelegten Konzentrationsgrenzwerte nachgewiesen.

Die Einhaltung von Artikel 5 sollte jedoch eher als Ausgangspunkt denn als Endziel betrachtet werden. Da die PPWR-Verordnung weiterhin neue Anforderungen einführt, darunter Ziele zur Recyclingfähigkeit und zum Recyclinganteil, benötigen Unternehmen Materialien, die sowohl die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als auch Nachhaltigkeitsziele unterstützen.

Deshalb investieren wir weiterhin in Produktverantwortung, regulatorisches Fachwissen und Innovation. Wir beteiligen uns zudem aktiv an Diskussionen über den biobasierten Anteil im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 8 sowie an den „Design for Recycling“-Richtlinien für biologisch abbaubare Kunststoffe (Artikel 6) und tragen so dazu bei, eine nachhaltige Zukunft für Verpackungen aus PLA zu sichern.

Wir bei TotalEnergies Corbion sind davon überzeugt, dass unsere aktive Beobachtung der Umsetzung der PPWR und unser starkes Engagement entscheidend dafür sind, dass Luminy® PLA Teil des Übergangs zu einer nachhaltigen und kreislauforientierten Verpackungswirtschaft wird, die die Anforderungen der PPWR erfüllt.

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