„European Bioplastics“ klärt Aussagen zur biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Produkten und Verpackungen

Der Europäische Verband für Biokunststoffe (European Bioplastics Association) hat eine Publikation mit dem Titel „ANGABEN ZUR BIOLOGISCHEN ABBAUBARKEIT UND KOMPOSTIERBARKEIT VON PRODUKTEN UND VERPACKUNGEN“ veröffentlicht. Dieses Dokument fasst die Definitionen potenziell verwirrender Begriffe wie „biologische Abbaubarkeit“, „Kompostierbarkeit“, „industriell kompostierbar“, „im Hauskompost kompostierbar“ oder „im Boden biologisch abbaubar“ zusammen.

Ein Produkt ist so konzipiert, dass es in einer bestimmten Umgebung biologisch abbaubar ist; dabei kann es sich um eine natürliche Umgebung (Boden, Meer, Süßwasser) oder eine kontrollierte Umgebung (Kompost) handeln. Angaben zur biologischen Abbaubarkeit müssen stets die jeweilige Umgebung angeben und durch Zertifizierungen wie die EN 13432 belegt werden. Beispielsweise ist PLA in einer industriellen Kompostieranlage biologisch abbaubar und somit gemäß EN 13432 industriell kompostierbar.

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